Infos des Bundesrates vom 20.01.2021
Der Bundesrat hat heute Anpassungen bei der Kurzarbeitsentschädigung vorgenommen:
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Die Karenzfrist wird rückwirkend per 1. September 2020 und bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Auch wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden zwischen dem 1. März 2020 und 31. März 2021 rückwirkend aufgehoben. Zudem wird der Anspruch auf KAE auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende ausgeweitet. Die Anspruchserweiterung gilt bis zum 30. Juni 2021.
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Die heute beschlossenen Anpassungen treten am 21. Januar 2021 in Kraft.
Zudem prüft der Bundesrat eine Neuauflage des Covid-19-Kredites (als Liquiditätsüberbrückung analog der ersten Welle).
Wir hoffen, Ihnen damit zu dienen.
Felix Keller
Geschäftsführer
Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen (KGV)
Oberer Graben 12, 9001 St.Gallen
Tel. 071 228 10 40, Fax 071 228 10 41
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