Gewerbe
Eschenbach
"lokal - eifach genial"
, Felix Keller

Einreichung Härtefallklausel - Update

Ab heute kann auf der Homepage des Kantons die Eingabe der Betriebe vorgenommen werden

Ein Antrag kann nur über das Online-Formular eingereicht werden. Sie finden auf der Homepage https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-fuer-betriebe/haertefaelle.html sämtliche Angaben (inkl. Excelvorlage für den Finanzplan 2021ff.). Wir rufen die betroffenen Firmen auf, die Unterlagen umgehend einzureichen. Wir gehen davon aus, dass der Kanton in der ersten Hälfte Januar über eine mögliche Reduktion der bis dato geforderten 300 Stellenprozente entscheidet. Unabhängig dieses Entscheides rufen wir Sie auf, Gesuche einzureichen, auch wenn Ihr Unternehmen die 300 Stellenprozente nicht erreicht.

Im Falle einer Gesuchsablehnung resp. Nichteintreten durch den Kanton sind wir dankbar, wenn Sie uns per E-Mail an f.keller@gsgv.ch (inkl. Scan des Entscheides des Kantons) informieren. Allenfalls besteht die Möglichkeit, dass wir auf politischem Weg intervenieren.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche. Selbstverständlich werden wir Sie über die weiteren Beschlüsse des Bundes und des Kantons auf dem Laufenden halten.

 

Update:

  • Ab dem 11. Januar 2021 muss ein Unternehmen nur noch Personal im Umfang von mindestens 100 Stellenprozent anstatt 300 Stellenprozent beschäftigen, um Unterstützungsgelder zu beantragen. Gesuche können diesbezüglich (für Unternehmen unter 300 Stellenprozente) ab dem 11. Januar 2021 unter https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-fuer-betriebe/haertefaelle.html eingereicht werden. Für Firmen mit über 300 Stellenprozenten ändert sich nichts. Diese Gesuche können weiterhin online unter demselben Link eingereicht werden.
  • Die Regierung hat zudem die finanziellen Mittel für die Härtefallhilfen für Unternehmen massiv aufgestockt. Neu stehen gesamthaft 98,9 Mio. Franken zur Verfügung, um Härtefälle in den bezeichneten Branchen abzumildern. Der Bundesrat hat zudem die jährliche Umsatzschwelle für die Gewährung von kant. Hilfsgeldern von CHF 100'000 auf CHF 50'000 halbiert. Diese spezifische Neuerung hat der Kanton St.Gallen automatisch übernommen.

Haltung Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen (KGV)
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Regierung des Kantons St.Gallen seinen Forderungen nachgekommen ist. Der KGV hat die Senkung auf 100 Stellenprozente sowie die Senkung des Mindestumsatzes von CHF 100'000 auf CHF 50'000 schon von Beginn an gefordert. Mit diesen Änderungen können auch betroffene Ein-Mann-Betriebe Zugang zu den Unterstützungsgeldern der Härtefallregelung bekommen. Ebenfalls begrüsst der KGV die Aufstockung der finanziellen Mittel – gerade in der aktuellen Situation ist dies unumgänglich. Es ist aber zudem wichtig, dass Branchenlösungen (z.B. für die Gastronomie/Hotellerie) gesamtschweizerisch erarbeitet werden müssen. Der Bund sowie die Kantone sind diesbezüglich weiterhin gefordert.

 

Freundliche Grüsse  

Felix Keller
Geschäftsführer    

Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen (KGV)
Oberer Graben 12, 9001 St.Gallen
Tel. 071 228 10 40, Fax 071 228 10 41
f.keller@gsgv.ch, www.gewerbesg.ch