Zweitbeste Lösung für den Detailhandel
Der Bundesratsentscheid von heute setzt Grenzen: Auch Grossverteiler dürfen erst ab
11. Mai 2020 ihr gesamtes Sortiment anbieten. Der Entscheid ist für die Detailhändler von
grosser Bedeutung auch wenn diese eine Öffnung per 27. April 2020 begrüsst hätten. Der
KMU-Detailhandel wurde schon während der Krise massiv diskriminiert. Der Kantonale
Gewerbeverband St.Gallen (KGV) unterstreicht, dass die Forderung an den Bundesrat
teilweise erfüllt werde und bezeichnet den Entscheid als Zweitbeste Lösung. Die
Forderungen betreffend der Gastronomie wurden vom Bundesrat aufgenommen. Den
Entscheid über die weitere Exit-Strategie in dieser Branche wird am 29. April 2020
kommuniziert.
Weitere Informationen:
Geschäftsstelle der Gewerbeverbände St.Gallen (KGV)
Felix Keller, Geschäftsführer
Oberer Graben 12
9000 St.Gallen
T 071 228 10 40
f.keller@gsgv.ch